AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DIEBILDFABRIK GmbH

 

Allgemeines

Sämtliche gegenwärtigen und künftigen Leistungen, Angebote und sonstige vertraglichen Vereinbarungen von der DIEBILDFABRIK GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur durch schriftliche oder schriftlich bestätigte Vereinbarung ausgeschlossen werden.

Abweichende Bedingungen des Kunden, die von der DIEBILDFABRIK GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, werden nicht Vertragsbestandteil. Das gilt auch für den Fall, dass abweichenden Bedingungen des Kunden seitens DIEBILDFABRIK GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Angebote, Preise, Vertragsschluss

Alle Angebote von der DIEBILDFABRIK GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten gemachten Angaben zu Preisen und Leistungen sowie dergleichen verstehen sich als Richtwerte und sind mithin unverbindlich. Verbindlich sind derartige Angaben in dem Fall, dass im Vertrag ausdrücklich auf diesen Bezug genommen wird. Alle Preise verstehen sich ab Lager und in Euro zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden österreichischen Mehrwertsteuer. Im Übrigen sind sonstige Angebote grundsätzlich als Antrag zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Bestellungen werden von der DIEBILDFABRIK GmbH wahlweise durch Absendung einer Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung des Auftrages rechtswirksam. Durch die Annahme der Bestellung kommt der Vertrag zustande.

Soweit uns der Kunde Maße, Abmessungen, Muster oder Vorlagen oder dergleichen übergibt oder sonstige technische Unterlagen oder Datenträger, sind wir nicht verpflichtet, diese zu überprüfen. Auch sind wir nicht verpflichtet, die Zweckmäßigkeit von Angeboten zu überprüfen.

Lieferung, Gefahrtragung und Verzug

Angegebene Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Für die Folgen einer verspäteten Lieferung können Ansprüche gegenüber der DIEBILDFABRIK GmbH nicht geltend gemacht werden. DIEBILDFABRIK GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, ohne dass es einer Zustimmung des Kunden bedarf, wenn dies dem Kunden zumutbar und nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen ist.

Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, wenn dieser Unternehmer ist; in diesem Fall geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Ist der Kunde Verbraucher, so gelten hinsichtlich des Gefahrübergangs die gesetzlichen Bestimmungen.

Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie zweckentsprechende Verpackungen werden mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, eine Haftung entsteht jedoch nur bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Verpflichtung. DIEBILDFABRIK GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Die Lieferung erfolgt an die sich aus der Auftragserteilung ergebende Adresse des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Bei Lieferverzug ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen, mindestens jedoch zwei-wöchigen Nachfrist durch schriftliche Erklärung unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten. Will der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so muss er der DIEBILDFABRIK GmbH zunächst eine Frist zur Nachlieferung von mindestens drei Wochen setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferungsfrist wird von dem Tage an berechnet, an dem die schriftliche Mitteilung des Kunden bei der DIEBILDFABRIK GmbH eingeht.

Schadensersatzansprüche gegen DIEBILDFABRIK GmbH sind nur dann gegeben, falls der Verzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung auf dem groben Verschulden von der DIEBILDFABRIK GmbH beruht.

Im Falle eines Annahmeverzuges des Kunden haftet DIEBILDFABRIK GmbH bei etwaigen Beschädigungen oder im Falle des Untergangs von Waren nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Abnahme der von der DIEBILDFABRIK GmbH vertraglich zu erbringenden Leistung ist eine Hauptpflicht. Bei Nichtabnahme des Kunden ist DIEBILDFABRIK GmbH berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schadenersatz geltend zu machen, 20 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Der Kunde ist berechtigt, den Anfall eines geringeren Schadens nachzuweisen.

Kaufpreis, Zahlung und Aufrechnung

Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, 7 Tage nach Rechnungsdatum rein netto und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist DIEBILDFABRIK GmbH vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent p.a., wenn der Kunde Unternehmer ist, bzw. 5 Prozent p.a., wenn der Kunde Verbraucher ist, über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern, es sei denn DIEBILDFABRIK GmbH weist eine höhere Belastung nach. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche vorprozessualen Kosten, die der DIEBILDFABRIK GmbH bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche entstehen, insbesondere Mahn- und Inkassokosten, Auskunftsgebühren, sowie allfällige Aufenthalts- und Ermittlungskosten zu ersetzen. Werden die Zahlungsbedingungen durch den Kunden nicht eingehalten, so werden sämtliche Forderungen der DIEBILDFABRIK GmbH sofort fällig. DIEBILDFABRIK GmbH ist dann berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu leisten und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist für die Vorauszahlung vom Vertrag zurückzutreten, sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Die Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen von der DIEBILDFABRIK GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher, der DIEBILDFABRIK GmbH gegenüber dem Kunden zustehender Forderungen im Eigentum von der DIEBILDFABRIK GmbH. Der Kunde ist auf Verlangen von der DIEBILDFABRIK GmbH verpflichtet, die Ware sofort an der DIEBILDFABRIK GmbH oder einen von der DIEBILDFABRIK GmbH beauftragten Dritten zur Sicherstellung herauszugeben. Darüber hinaus ist DIEBILDFABRIK GmbH oder ein von der DIEBILDFABRIK GmbH beauftragter Dritter berechtigt, die Ware abzuholen und zu diesem Zweck die Geschäftsräume des Kunden zu betreten. Nach vorheriger schriftlicher Anzeige ist DIEBILDFABRIK GmbH innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des diesbezüglichen Schreibens berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt bestehende Ware und mögliche andere Sicherheiten nach eigenem Ermessen zu verwerten. Die Gutschrift über den Verwertungserlös gilt als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Der Kunde hat DIEBILDFABRIK GmbH von allen Zugriffen Dritter auf das Eigentum von der DIEBILDFABRIK GmbH – insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Beschlagnahmen – sowie von allen am Eigentum von der DIEBILDFABRIK GmbH eintretenden Schäden zu unterrichten. Er ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten – einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten – verpflichtet, die der DIEBILDFABRIK GmbH durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen entstehen.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung bzw. einer Weiterverwendung an DIEBILDFABRIK GmbH ab. DIEBILDFABRIK GmbH verpflichtet sich für den Fall, dass der Betrag der im Voraus abgetretenen Forderungen den Betrag der gesicherten Forderungen um mehr als 20% übersteigt, einen darüberhinausgehenden Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Kunden nach Auswahl von der DIEBILDFABRIK GmbH freizugeben.

Der Kunde ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der DIEBILDFABRIK GmbH nachkommt, zur Einziehung der Forderungen aus der ordnungsgemäßen Weiterveräußerung bzw. Weiterverwendung bis zu einem jederzeit möglichen Widerruf durch DIEBILDFABRIK GmbH ermächtigt. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht des Kunden zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Der Kunde hat nicht das Recht, durch Abtretung über seine Forderungen aus der Weiterveräußerung bzw. Weiterverwendung zu verfügen und hat auf ausdrückliches Verlangen von der DIEBILDFABRIK GmbH seinen Schuldnern eine Forderungsabtretung anzuzeigen.

Rücktritt

DIEBILDFABRIK GmbH kann berechtigterweise vom Vertrag zurücktreten,

a) wenn DIEBILDFABRIK GmbH wegen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstiger nicht nur vorübergehender, unvorhersehbarer, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindender Leistungshindernisse die Auftragslieferung nicht durchführen kann, es sei denn, der Hinderungsgrund liegt in der eigenen Verantwortung von der DIEBILDFABRIK GmbH;

  1. b) wenn die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist wegen unvorhersehbarer Umstände unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, insbesondere wenn der Kunde die für die Werkleistung erforderlichen Vorprodukte (z. B. Druckdaten) der DIEBILDFABRIK GmbH nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt.
  2. c) wenn DIEBILDFABRIK GmbH ohne eigenes Verschulden erst nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen. DIEBILDFABRIK GmbH ist auch berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Kunde in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, ist DIEBILDFABRIK GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten;
  3. d) wenn der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist;
  4. e) wenn der Kunde mit seinen Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich zur Bereinigung seiner Schulden anstrebt;
  5. f) wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beziehungsweise ein Vorverfahren eröffnet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
  6. g) wenn die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist wegen unvorhersehbarer Umstände unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, insbesondere wenn der Kunde die für die Werkleistung erforderlichen Vorprodukte (z. B. Druckdaten) der DIEBILDFABRIK GmbH nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt.

Urheberrechte bzw. Schutzrechte Dritter

Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten bzw. Schutzrechten Dritter ist DIEBILDFABRIK GmbH auf die Erklärungen des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt, haftet der Kunde hierfür allein und hat DIEBILDFABRIK GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie die bei der DIEBILDFABRIK GmbH anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Vom Kunden zu beschaffende Grafiken, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind der DIEBILDFABRIK GmbH frei Haus zu liefern. Die Rücksendung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.

Verlust von Daten, Fotos oder Filmen

DIEBILDFABRIK GmbH haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Daten, Fotos, Dias oder Filmen, sofern die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der DIEBILDFABRIK GmbH beruht. Die Haftung beschränkt sich auf den reinen Materialwert des überlassenen Gegenstandes. DIEBILDFABRIK GmbH erstellt keinerlei Sicherheitskopien (Back-Ups) hinsichtlich übergebener Dateien und Daten. Der Kunde ist aus Gründen des Schutzes von Datenverlust seinerseits zur Erstellung solcher Sicherheitsdateien vor der Weitergabe von auf Speichermedien gespeicherten Dateien an DIEBILDFABRIK GmbH verpflichtet.

Mangelrügen

Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Auftragsarbeiten unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. § 377 HGB gilt uneingeschränkt. Andernfalls gilt die Arbeit als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens nach einer Woche geltend gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei Beanstandungen müssen der DIEBILDFABRIK GmbH sämtliche zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, anderenfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet. Soweit DIEBILDFABRIK GmbH durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden. DIEBILDFABRIK GmbH ist selbstverständlich bestrebt, äußerste Maßgenauigkeit zu erzielen, dennoch sind nachstehende Toleranzwerte einzuplanen: bis ± 2 %, höchstens jedoch 4 cm. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und können durch Beschnitt abweichen. Wünscht der Kunde exaktes Format, muss dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, anderenfalls ist eine Beanstandung nicht
zulässig. Macht der Kunde bei Reproduktionen, Wiedergabe oder Vervielfältigungen keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik. Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 5% können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten Muster.

Mängelansprüche

Auftragsarbeiten, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sind in angemessener Frist nach von der DIEBILDFABRIK GmbH wahlweise nachzubessern oder neu zu liefern (Nacherfüllung), sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Schlägt eine Nacherfüllung wiederholt fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Keine Mängelansprüche bestehen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, insbesondere unsachgemäßer Montage- oder Reparaturarbeiten seitens Dritter oder des
Kunden, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Gewährleistungsansprüche von Unternehmern verjähren binnen 12 Monaten nach Abnahme; § 438 Abs.1 Nr.2 und § 634a Abs.1 Nr.2 BGB bleiben unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.

Schadenersatzansprüche und Haftungsbeschränkung

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

DIEBILDFABRIK GmbH haftet nicht für leicht fahrlässiges Verschulden seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen; weiters haftet DIEBILDFABRIK GmbH nicht für entgangenen Gewinn, Mangelfortschäden und für Sachschäden, deren Ersatz aufgrund von Produktionshaftungsgesetzen gefordert wird.

Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und die Höhe des Auftragswerts, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute bei sämtlichen Rechtsstreitigkeiten ist nach Wahl von der DIEBILDFABRIK GmbH Kitzbühel/Österreich oder der Geschäftssitz des Kunden. Gerichtsstand ist auch dann Kitzbühel, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung des Auftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Republik Österreich heraus verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

DIEBILDFABRIK GmbH, 16.07.2016

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